Werben Sie auf dem REGA-TV Infokanal vor und während der Seislermäss 2025!


Zeitraum: Mittwoch, 07. bis Sonntag, 18. Mai 2025.

Als offizieller Medienpartner der Seislermäss 2025 bietet REGA-TV Ihnen die exklusive Möglichkeit, Ihren Messestand und Ihre Angebote einem breiten Publikum zu präsentieren. Nutzen Sie unseren speziellen Seislermäss-Infokanal, der vom Mittwoch, 07. bis am Sonntag, 18. Mai 2025 sowohl auf REGA-TV als auch täglich mehrere Stunden als Livestream auf YouTube ausgestrahlt wird.​

Ihre Vorteile:
Maximale Sichtbarkeit: Ihr Inserat wird an dem 7. Mai, 13.00 Uhr und der gesamten Messezeit regelmäßig eingeblendet.​
Breite Reichweite:
Erreichen Sie Messebesucher und Interessierte über TV und Online-Streaming.​
Kosteneffiziente Werbung:
Profitieren Sie von unserem Spezialpreis von CHF 179.00 für die gesamte Messezeit.​

Technische Anforderungen:
Format: JPG​
Abmessungen: 500 x 850 Pixel​
Auflösung: 200 dpi​

Inserat selber gestalten?
Mit unserem Inserate Designer (BETA Version)

Anzeigedauer: 30 Sekunden pro Einblendung in kontinuierlicher Wiederholung.​

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihre Präsenz auf der Seislermäss 2025 zu verstärken und neue Kunden zu gewinnen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen eine erfolgreiche Messe zu gestalten!​

Ihr REGA-TV – TEAM


JETZT ONLINE BUCHEN – PLÄTZ BESCHRÄNKT!
Inserat für den Infokanal während der Seislermäss

Buchen Sie jetzt online Ihr Inserat, das vor und während der Seislermäss vom
Mittwoch, 07. bis Sonntag, 18. Mai 2025 auf dem Infokanal von REGA-TV läuft.
Perfekt für Aussteller und Unternehmen vor Ort!

➕ Jetzt Inserat buchen

 


 

DANKE FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG

Wir sind unabhängig und werden nicht durch Bund, Kanton oder Serafe unterstützt!
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Status: OK


Hier können Sie uns Ihre Fotos direkt schicken.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Bitte machen Sie eine Auswahl Ihrer Bilder von zirka 50 Stück.
Je nach grösse des Anlasses sind auch mehr Bilder möglich (100 oder 150).

Mit der Einsendung / Abgabe der Fotos bestätigen Sie, dass alle Fotos im Einverständnis der gezeigten Personen und/oder Veranstalters gemacht worden sind. REGA-TV und die Rega-Sense AG haften nicht für Folgeschäden aufgrund gezeigter Personen und können daher nicht belangt werden.

  • Die veröffentlichung bei REGA-TV ist kostenlos!

Wir behalten uns vor, unkonforme Bilder nicht auszustrahlen und zu löschen.

 

Wie wir handeln?

Wie wir handeln?

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
vom 24. März 2006 (Stand am 1. Januar 2022)Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 71, 92 und 93 der Bundesverfassung (BV)1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Dezember 20022, beschliesst:

Art. 3
Wer ein schweizerisches Programm veranstalten will, muss:
a. dies vorgängig dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) melden;
oder
b. über eine Konzession nach diesem Gesetz verfügen.

Art. 3a
Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig.


2. Abschnitt: Inhaltliche Grundsätze

Art. 4 Mindestanforderungen an den Programminhalt
1. Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

2. Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.