AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
REGA-TV | 3186 Düdingen


1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von REGA-TV, insbesondere für Filmproduktionen, Livestreams, Liveaufzeichnungen, Postproduktion, technische Dienstleistungen sowie begleitende mediale Arbeiten, die im Auftrag von Kunden erbracht werden.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung, einen unterzeichneten Auftrag, ein Angebot mit ausdrücklicher Annahme oder durch Beginn der Ausführung zustande. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten
REGA-TV verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen, Drehgenehmigungen, Zugänge, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung stehen.

4. Eigentums- und Nutzungsrechte
Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben alle Urheberrechte am Rohmaterial und am finalen Werk bei REGA-TV. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Endprodukt zur vereinbarten Nutzung (z. B. Webseite, Social Media, Messe). Die Herausgabe des Rohmaterials erfolgt ausschliesslich nach separater Vereinbarung.

5. Abnahme und Mängelrüge
Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber eine Vorschau zur Abnahme. Allfällige Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Werk als genehmigt.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt gemäss schriftlicher Offerte oder Auftrag. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Projekten kann eine Anzahlung oder Teilzahlung vereinbart werden.

7. Haftung und Versicherung
REGA-TV haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Inhalte und Aussagen in den Produktionen ist ausschliesslich der Auftraggeber verantwortlich. Die Versicherung von Equipment, Personal oder Aufnahmen am Drehort obliegt dem Auftraggeber.

8. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung infolge höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Krankheit, Unwetter, technische Pannen) nicht oder nur teilweise erbracht werden, entfallen gegenseitige Leistungspflichten. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen gemäss schweizerischem Recht.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Düdingen (FR). Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.


Stand: April 2024 | Diese AGB können jederzeit angepasst werden.